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Als Diätologin darf ich als einzige Berufsgruppe neben Ärzt*innen auch Menschen bei Vorliegen oder Verdacht einer Erkrankung ernährungstherapeutisch behandeln. Diaetolog*innen sind ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf und gehören zur Gruppe der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTDG). Berufsbild, Ausbildung und Tätigkeit sind im sogenannten MTD-Gesetz (BGBl. I Nr. 100/2024) geregelt.